Haftungsverteilung bei Kollision mit einem auf die Fahrbahn laufenden betrunkenen Fußgänger
LG Kaiserslautern, vom 19.10.2001 - Aktenzeichen 2 S 97/00
DRsp Nr. 2008/13687
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem auf die Fahrbahn laufenden betrunkenen Fußgänger
Betritt ein aus einer Gaststätte kommender betrunkener Fußgänger unvermittelt die Fahrbahn und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem Fahrzeug, so trifft dieses auch dann ein Mitverschulden von 1/4, wenn der Fahrer die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten hat und ihn kein Verschulden trifft.