LG Kaiserslautern vom 19.10.2001
2 S 97/00
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 25 Abs. 3 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2002, 961

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem auf die Fahrbahn laufenden betrunkenen Fußgänger

LG Kaiserslautern, vom 19.10.2001 - Aktenzeichen 2 S 97/00

DRsp Nr. 2008/13687

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem auf die Fahrbahn laufenden betrunkenen Fußgänger

Betritt ein aus einer Gaststätte kommender betrunkener Fußgänger unvermittelt die Fahrbahn und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem Fahrzeug, so trifft dieses auch dann ein Mitverschulden von 1/4, wenn der Fahrer die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten hat und ihn kein Verschulden trifft.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 25 Abs. 3 ;
Fundstellen
NJW-RR 2002, 961