Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem Tankstellengelände
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.05.1991 - Aktenzeichen 1 U 30/90
DRsp Nr. 1994/9009
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem Tankstellengelände
»1. § 9 Abs. 5StVO, nach dem sich der in ein Grundstück abbiegende Fahrzeugführer so zu verhalten hat, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist, gilt nicht gegenüber einem aus demselben Grundstück ausfahrenden Kraftfahrzeug.«2. Kommt es zu einer Kollision eines in ein Tankstellengelände einfahrenden mit einem aus dem Tankstellengelände ausfahrenden Fahrzeug, so ist in der Regel von hälftiger Schadensteilung auszugehen.