LG Mühlhausen vom 14.05.2002
2 S 22/02
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 2 Abs. 1, 2 § 5 Abs. 4. S. 2 ;
Fundstellen:
zfs 2002, 427

Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge in einem engen Baustellenbereich auf der Autobahn

LG Mühlhausen, vom 14.05.2002 - Aktenzeichen 2 S 22/02

DRsp Nr. 2008/13699

Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge in einem engen Baustellenbereich auf der Autobahn

Kommt es in einem engen zweispurigen Baustellenbereich auf einer Autobahn zu einer Berührung eines links fahrenden PKW mit einem rechts fahrenden breiten Gespann, so ist von einer Haftungsverteilung von 60 : 40 zu Lasten des rechts fahrenden Gespanns auszugehen, wenn nicht mehr festgestellt werden kann, welches Fahrzeug seine Fahrspur verlassen hat.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 2 Abs. 1, 2 § 5 Abs. 4. S. 2 ;
Fundstellen
zfs 2002, 427