LG Fulda - Urteil vom 19.03.2008
2 O 21/06

Haftungsverteilung bei Kollision zwischen einem aus einer Grundstücksausfahrt in den fließenden Verkehr einfahrenden PKW und einem dort fahrenden PKW; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

LG Fulda, Urteil vom 19.03.2008 - Aktenzeichen 2 O 21/06

DRsp Nr. 2009/8281

Haftungsverteilung bei Kollision zwischen einem aus einer Grundstücksausfahrt in den fließenden Verkehr einfahrenden PKW und einem dort fahrenden PKW; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

1. Bei einem non liquet in Bezug auf das Verschulden an einer Kollision trifft den aus der Grundstücksausfahrt herausfahrenden PKW die überwiegende Haftung; die Betriebsgefahr des am fließenden Verkehr teilnehmenden PKW erhöht sich (allenfalls) um 20 %. 2. 1300 EUR Schmerzensgeld für einen Mann, der bei einem Verkehrsunfall eine HWS-Distorsion sowie eine blutende Wunde erlitt. MdE von 100 % für sieben Tage.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin zu 1) 20 % des Schadens zu ersetzen, der ihr in der Vollkaskoversicherung bei der ...-Versicherungs-AG, Nr. ..., in den Jahren 2006 bis 2013 deswegen entsteht, weil sie die ...-Versicherungs-AG aus der genannten Vollkaskoversicherung wegen des Reparaturschadens an ihrem Fahrzeug aus dem Verkehrsunfall vom 08.08.2005 in ... in Anspruch genommen hat.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 1) 35 % und der Kläger zu 2) 65 % zu tragen.