OLG Hamm vom 16.05.2002
6 U 173/01
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 9 Abs. 5 § 3 ;
Fundstellen:
r+s 2002, 412

Haftungsverteilung bei nächtlicher Kollision eines Motorradfahrers mit einem entgegenkommenden Linksabbieger

OLG Hamm, vom 16.05.2002 - Aktenzeichen 6 U 173/01

DRsp Nr. 2008/13580

Haftungsverteilung bei nächtlicher Kollision eines Motorradfahrers mit einem entgegenkommenden Linksabbieger

Kommt es zur Nachtzeit zu einer Kollision eines links in eine Grundstückseinfahrt abbiegenden PKW-Fahrers mit einem Motorradfahrer im Gegenverkehr, so ist bei nur leichter Geschwindigkeitsüberschreitung des Motorradfahrers, deren Unfallursächlichkeit nicht festgestellt werden kann, von einer Haftungsverteilung von 80 : 20 zu Lasten des PKW-Fahrers auszugehen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 9 Abs. 5 § 3 ;
Fundstellen
r+s 2002, 412