Haftungsverteilung bei Schäden durch ein auf der Fahrbahn der Autobahn liegendes, hochgewirbeltes Holzstück
LG Hof, vom 18.10.2001 - Aktenzeichen 12 O 383/01
DRsp Nr. 2008/13684
Haftungsverteilung bei Schäden durch ein auf der Fahrbahn der Autobahn liegendes, hochgewirbeltes Holzstück
Gegenseitige Ansprüche bestehen nicht, wenn es durch Hochwirbeln eines auf der Autobahn liegenden Holzstücks zu Schäden an einem nachfolgenden Fahrzeug kommt.