LG Hof vom 18.10.2001
12 O 383/01
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZV 2002, 13
MDR 2002, 335

Haftungsverteilung bei Schäden durch ein auf der Fahrbahn der Autobahn liegendes, hochgewirbeltes Holzstück

LG Hof, vom 18.10.2001 - Aktenzeichen 12 O 383/01

DRsp Nr. 2008/13684

Haftungsverteilung bei Schäden durch ein auf der Fahrbahn der Autobahn liegendes, hochgewirbeltes Holzstück

Gegenseitige Ansprüche bestehen nicht, wenn es durch Hochwirbeln eines auf der Autobahn liegenden Holzstücks zu Schäden an einem nachfolgenden Fahrzeug kommt.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ;
Fundstellen
NZV 2002, 13
MDR 2002, 335