Die Klägerin ist am 26. August 1984 mit ihrem Fahrrad zu Fall gekommen, während aus der Gegenrichtung der Erstbeklagte mit seinem bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten Pkw an ihr vorbeifuhr. Er durchfuhr zu diesem Zeitpunkt eine infolge Baumbewuchses unübersichtliche Rechtskurve. Die Fahrbahn ist an der Unfallstelle etwa 3 m breit. Zusammen mit der Klägerin kamen dem Erstbeklagten der Zeuge A. und die Drittbeklagte auf ihren Fahrrädern entgegen; die Klägerin fuhr als Letzte.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|