OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 19.06.2002
1 U 99/01
Normen:
StVO § 9 Abs. 1 § 5 Abs. 3 Nr. 2 ;
Fundstellen:
NZV 2003, 415

Haftungsverteilung bei Überholen eines vorausfahrenden Linksabbiegers

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.06.2002 - Aktenzeichen 1 U 99/01

DRsp Nr. 2004/16261

Haftungsverteilung bei Überholen eines vorausfahrenden Linksabbiegers

1. Ein als Polizeifahrzeug nicht erkennbares Einsatzfahrzeug hat auf einer Observationsfahrt auf die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer Rücksicht zu nehmen. 2. Kommt es bei einem Überholvorgang zu einer Kollision mit einem vorausfahrenden Linksabbieger, so überwiegt dessen Verschulden (Haftungsverteilung 60 : 40).

Normenkette:

StVO § 9 Abs. 1 § 5 Abs. 3 Nr. 2 ;
Fundstellen
NZV 2003, 415