Haftungsverteilung bei Unfall aufgrund eines verkehrswidrig geparkten Fahrzeugs
AG Dortmund, vom 16.05.2000 - Aktenzeichen 125 C 2314/00
DRsp Nr. 2008/13732
Haftungsverteilung bei Unfall aufgrund eines verkehrswidrig geparkten Fahrzeugs
Entsteht im Zuge eines Rangiermanövers wegen eines verbotswidrig geparkten Fahrzeugs ein Schaden, so ist eine Haftungsverteilung von 70 : 30 zu Lasten des Falschparkers angemessen.