Die zulässige Berufung der Klägerin hat in der Sache im Wesentlichen Erfolg. Die Beklagten haben der Klägerin dem Grunde nach den gesamten unfallbedingten Schaden zu ersetzen. Lediglich der Höhe nach entfallen teilweise geltend gemachte Beträge. Die Beklagten schulden der Klägerin insgesamt 12.449,09 DM:
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