Haftungsverteilung bei Verletzung eines Fußgängers durch die Laderampe eines LKW auf dem Betriebshof eines Kaufhauses
KG, Urteil vom 25.03.1982 - Aktenzeichen 22 U 3618/81
DRsp Nr. 1994/7923
Haftungsverteilung bei Verletzung eines Fußgängers durch die Laderampe eines LKW auf dem Betriebshof eines Kaufhauses
1. Kommt ein Fußgänger zu Schaden, weil er über die sich anhebende Ladebordwand eines auf dem Betriebshof eines Kaufhauses stehenden LKW stolpert, so handelt es sich um einen Unfall beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs.2. Es ist von einer Haftungsverteilung von 2/3 zu 1/3 zu Lasten des LKW auszugehen, da den Fußgänger ein Mitverschulden trifft, zu Lasten des LKW aber nicht nur das Verschulden des Fahrers, sondern auch die Betriebsgefahr zu berücksichtigen ist.