OLG Dresden vom 20.07.1998
17 U 3004/97
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 5 ; BGB 426 Abs. 1 § 840 Abs. 1 ;
Fundstellen:
r+s 2000, 369

Haftungsverteilung bei Verletzung von Fahrzeuginsassen bei einem Überholvorgang

OLG Dresden, vom 20.07.1998 - Aktenzeichen 17 U 3004/97

DRsp Nr. 2008/13546

Haftungsverteilung bei Verletzung von Fahrzeuginsassen bei einem Überholvorgang

Kommt es zu einem Verkehrsunfall bei einem Überholvorgang, weil das überholte Fahrzeug beschleunigt und das überholende Fahrzeug den Überholvorgang nicht abbricht, obwohl es in eine Kurve hinein gerät zur Verletzung eines Insassen in dem überholenden Kfz, so haften das überholte und das überholende Fahrzeug gesamtschuldnerisch für den vollen Schaden. Im Innenverhältnis ist der Schaden mit einer Quote von 50 : 50 aufzuteilen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 5 ; BGB 426 Abs. 1 § 840 Abs. 1 ;
Fundstellen
r+s 2000, 369