Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Nutzungsausfallentschädigung bei neun Jahre altem PKW; Ersatzfähigkeit der Kosten für ein unrichtiges Privatgutachten
KG, Urteil vom 22.10.2001 - Aktenzeichen 12 U 2346/00
DRsp Nr. 2003/16203
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Nutzungsausfallentschädigung bei neun Jahre altem PKW; Ersatzfähigkeit der Kosten für ein unrichtiges Privatgutachten
»1. Zu den Grundsätzen der sog. Lückenrechtsprechung.(Alleinige Haftung eines Vorfahrtverletzers, wenn die Voraussetzungen der sog. "Lückenrechtsprechung" nicht dargelegt sind)2. Der Anspruch des Geschädigten auf Nutzungsausfall kann nicht allein im Hinblick auf das Alter des Fahrzeugs (hier: 9 Jahre) verneint werden; er entfällt jedoch bei einem Fahrzeug, dessen Nutzungswert mit demjenigen eines neueren Fahrzeugs gleichen Typs schlechthin nicht vergleichbar ist, weil es zahlreiche erhebliche Mängel aufweist.3. Der Geschädigte hat keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten für ein unrichtiges, mangelhaftes Privatgutachten, wenn er die Mängel zu vertreten hat (Auswahlverschulden oder Verschweigen von Vorschäden).«