Haftungsverteilung beim Auffahren auf ein plötzlich an einer Parklücke bremsendes Fahrzeug
KG, vom 22.11.2001 - Aktenzeichen 13 U 3682/00
DRsp Nr. 2008/13540
Haftungsverteilung beim Auffahren auf ein plötzlich an einer Parklücke bremsendes Fahrzeug
»1. Eine zu spät erkannte Parklücke stellt keinen "zwingenden Grund" i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 2 StVO dar, der ein plötzliches oder starkes Bremsen rechtfertigt.«2. In diesem Fall ergibt sich eine Mithaftungsquote des vorausfahrenden Fahrzeugs von 1/3