Die Parteien streiten um gegenseitige Ausgleichs- und Schadensersatzansprüche aus einem Straßenverkehrsunfall.
Die Klägerin ist Halterin und Eigentümerin des Omnibus Ikarus, amtliches Kennzeichen PL---. Die Beklagte zu 1) ist Haftpflichtversicherer des LKW Daimler-Benz, Typ 1735, amtliches Kennzeichen EIS---. Die Beklagte zu 2) ist Halter dieses LKW. Der Beklagte zu 3) führte das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkehrsunfalles.
Der Omnibus Ikarus und der LKW Daimler-Benz kollidierten am 18.04.1995 auf der Landstrasse erster Ordnung 92. Diese Strasse befuhr die Zeugin X an diesem Tag gegen 11.00 Uhr mit dem Omnibus Ikarus der Klägerin und ca. 60 km/h, aus Richtung Hirschberg kommend, in Fahrtrichtung Schleiz. Aus der Gegenrichtung näherte sich der Beklagte zu 3) mit dem LKW der Beklagten zu 2) mit einer Geschwindigkeit von ca. 56 km/h.
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