OLG Celle - Urteil vom 19.12.2002
14 U 94/02
Normen:
BGB § 254 ; BGB § 833 ; StVG § 17 ; StVG § 7 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2003, 103
Vorinstanzen:
LG Verden, - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 66/01

Haftungsverteilung beim Zusammenstoß mit einem Tier

OLG Celle, Urteil vom 19.12.2002 - Aktenzeichen 14 U 94/02

DRsp Nr. 2003/7552

Haftungsverteilung beim Zusammenstoß mit einem Tier

Zur Haftungsverteilung bei Zusammenstoß zwischen Lkw und einem Pferd - hier Mithaftung aus Betriebsgefahr des LKW (30%) bei Unfall mit scheuendem Pferd (Pferdehalter 70%).

Normenkette:

BGB § 254 ; BGB § 833 ; StVG § 17 ; StVG § 7 ;

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung des Klägers hat teilweise Erfolg. Das Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Verden war wie geschehen teilweise abzuändern. Die Beklagten zu 1 bis 3 sind gemäß § 823 Abs. 1 BGB, §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG, §§ 1, 3 Nr. 1 PflVG verpflichtet, als Gesamtschuldner an den Kläger insgesamt 2.147,43 EURO (4.200 DM) zu zahlen. Ein darüber hinaus gehender Schadensersatz steht dem Kläger nicht zu.