Halter- und Versicherungsermittlung

Autor: Pesl

Wenn nur das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs bekannt ist, kann über die Internetseite des Fachverbands www.vvo.at der Kfz-Haftpflichtversicherer ausfindig gemacht werden. Auskünfte hinsichtlich des Halters und des Kfz-Haftpflichtversicherers erteilen die Polizeidirektionen in den größeren Städten sowie die Bezirkshauptmannschaften für die jeweiligen Bundesländer.

Diese Informationen können ebenfalls über die Deutsche Auskunftsstelle erfragt werden.