Autoren: Fellmann/Zimmer |
Heilbehandlungskosten werden erstattet, sofern die Kosten im Einzelnen belegt werden. Eine fiktive Schadensberechnung ist nicht möglich. Eine Entschädigung ist auch dann möglich, wenn der Geschädigte nicht die kostenlose Behandlung durch den britischen Gesundheitsdienst National Health Service (NHS) in Anspruch genommen hat, obwohl er die Möglichkeit dazu gehabt hätte.
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