Die Klägerin verlangt von der Beklagten Versicherungsleistungen aus einer Fahrzeugversicherung und einer Kraftfahrtunfallversicherung (Insassenunfallversicherung), die ihr Ehemann bei der Beklagten genommen hatte.
Dieser fuhr mit dem versicherten Fahrzeug am Vormittag des 31. Oktober 1994 von seinem Wohnort R. in Richtung L., wendete auf der Strecke und fuhr wieder in Richtung R. zurück. Etwa einen Kilometer vor seinem Wohnort kam er mit dem Fahrzeug auf gerader Strecke nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Baum. Er erlitt schwere Verletzungen und starb kurz darauf im Krankenhaus. Das Fahrzeug wurde vollständig zerstört.
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