Hinweis, dass weder Stellungnahme noch Vorschuss auf belegten Schaden erfolgt ist - Klageandrohung

 

 

 

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Versicherung

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Versicherungs-/Schadensnr. ...; Mandant; Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

der bisher bezifferte Schaden meines Mandanten ist weder reguliert worden, noch ist Ihrerseits eine Stellungnahme zum Haftungsgrund abgegeben worden.

Nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen werde ich daher meinem Mandanten die Klageerhebung empfehlen, sofern keine Regulierung oder zumindest eine Vorschusszahlung erfolgt ist, welche die bisher vorgelegten Rechnungen abdeckt.  

Die Rechtsschutzversicherung meines Mandanten ist hiermit einverstanden.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt