OLG Naumburg - Urteil vom 25.10.2001
3 U 24/01
Normen:
BGB § 823 § 847 § 843 ; BSHG § 89 § 88 ; SGB X § 116 § 116 Abs. 1 ; StVG § 7 Abs. 2 ; StVO § 43 § 3 § 9 ; ZPO § 91 § 92 § 91 a § 287 § 711 § 546 § 115 Abs. 2 § 708 Nr. 10 ;
Fundstellen:
NZV 2003, 130
NZV 2003, 130
VRS 104, 171
VRS 104, 171
VersR 2003, 332
VersR 2003, 337
zfs 2002, 569
Vorinstanzen:
LG Dessau, vom 09.02.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 1185/98

Höhe des Schmerzensgeldes und Haftunsgverteilung bei einem Verkehrsunfall zwischen PKW und Fahrradfahrer aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitung in einem für PKWs und Fahrradfahrer gesperrtem Bereich

OLG Naumburg, Urteil vom 25.10.2001 - Aktenzeichen 3 U 24/01

DRsp Nr. 2002/1517

Höhe des Schmerzensgeldes und Haftunsgverteilung bei einem Verkehrsunfall zwischen PKW und Fahrradfahrer aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitung in einem für PKWs und Fahrradfahrer gesperrtem Bereich

»1. 600.000 DM Schadensersatz plus 750 DM monatliche Schmerzensgeldrente für bei einem Verkehrsunfall erlittenen schwerste gesundheitliche Schäden (Mitverschuldensanteil des Geschädigten 20 %) - Bestätigung des Urteils des Landgerichts Dessau vom 09.02.2001 - 2 O 1185/98 durch das Berufungsgericht.«2. Befährt ein PKW einen für PKWs gesperrten Bereich mit mit überhöhter Geschwindigkeit, so läßt er jegliche im Staßenverkehr gebotenen Sorgfalt außer Acht und ist diese Geschwindigkeit auch unfallursächlich und kommt es in diesem abgesperrten Bereich mit einem Fahrradfahrer, der ebenfalls verkehrswidrig in dem abgesperrten Bereich fährt, so haftet der PKW zu 80 %, während dem Fahrradfahrer ein Mitverschulden von 20 % zugerechnet wird.

Normenkette:

BGB § 823 § 847 § 843 ; BSHG § 89 § 88 ; SGB X § 116 § 116 Abs. 1 ; StVG § 7 Abs. 2 ; StVO § 43 § 3 § 9 ; ZPO § 91 § 92 § 91 a § 287 § 711 § 546 § 115 Abs. 2 § 708 Nr. 10 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Ansprüche aus einem Verkehrsunfall. Zwecks Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat zunächst Bezug auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils (Bl. 76 - 91, Bd. II. d. A.).