I.
Durch Urteil des Amtsgerichts Hattingen vom 10. Februar 2003 ist der Betroffene wegen fahrlässigen Fahrens eines Kraftfahrzeugs mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,52 Promille zu einer Geldbuße von 750,- EURO verurteilt worden. Ihm ist gestattet worden, die Geldbuße in monatlichen Teilbeträgen von 50,- EURO, jeweils bis zum 5. eines Monats, beginnend mit der Rechtskraft des Urteils zu zahlen.
Hierzu hat das Amtsgericht folgende Feststellungen getroffen:
"Der Betroffene hielt sich am 20.05.2002 ab ca. 1.00 Uhr mit Bekannten in der Disco Kleinbeck in Sprockhövel auf, in welcher er auch mindestens drei Gläser Bier konsumierte.
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