OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 28.02.2008
4 U 238/06
Normen:
BGB § 253 Abs. 2; StVG § 7; StVG § 17; ZPO § 286; ZPO § 287; ZPO § 288;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt am Main - 2-07 O 53/05,

HWS-Schleudertrauma bei Geschwindigkeitsveränderung von nur 10 km/h nicht ausschließbar; Beweiskraft eines Attestes bzgl. Primärverletzung; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.02.2008 - Aktenzeichen 4 U 238/06

DRsp Nr. 2008/15525

HWS-Schleudertrauma bei Geschwindigkeitsveränderung von nur 10 km/h nicht ausschließbar; Beweiskraft eines Attestes bzgl. Primärverletzung; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

1. Ein unfallbedingtes HWS-Schleudertrauma kann auch bei einer Geschwindigkeitsänderung von weniger als 10 km/h nicht von vornherein ausgeschlossen werden. 2. Zur Beweiskraft eines Attests hinsichtlich des Vorliegens einer Primärverletzung.

3. 1250 EUR Schmerzensgeld für eine Frau, die bei einem Verkehrsunfall ein HWS-Schleudertrauma erlitt. Es war eine Vielzahl der ärztlichen Behandlungen erforderlich; insgesamt dauerten die Beschwerden sieben Monate an.

Normenkette:

BGB § 253 Abs. 2; StVG § 7; StVG § 17; ZPO § 286; ZPO § 287; ZPO § 288;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfallgeschehen in Anspruch.

Wegen des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 12.10.2006 Bezug genommen.