Isolierte vorläufige Sperre?

Autor: Christian Sitter

Eine isolierte vorläufige Sperre im Rahmen des § 111a StPO ist nicht möglich. § 111a StPO setzt eine vorhandene Fahrerlaubnis voraus und sichert nicht die isolierte Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB (Meyer-Großner, StPO, 65. Aufl. 2022, § 111a Rdnr.1).