Autor: Decker |
Bei Inanspruchnahme der eigenen Kaskoversicherung wird ein Selbstbehalt erstattet, wenn der Fahrzeugschaden durch Vorlage der Rechnung oder des Sachverständigengutachtens belegt und darüber hinaus der Abzug durch das Regulierungsschreiben des Kaskoversicherers nachgewiesen ist.
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