Autor: Decker |
Eine Wertminderung wird grundsätzlich nicht erstattet, weder ein technischer noch ein merkantiler Wert.
Nur dann, wenn praktisch fabrikneue Fahrzeuge, die eine Laufleistung von weniger als 1.000 km oder eine Nutzungszeit von weniger als einer Woche aufweisen, so schwer beschädigt werden, dass Richtarbeiten am Rahmen notwendig wurden, lässt sich der Ersatz einer Wertminderung erreichen.
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