I. Das Amtsgericht Steinfurt hat gegen den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 45 km/h außerorts eine Geldbuße von 200,- Euro festgesetzt, von der Verhängung des Regelfahrverbots jedoch abgesehen.
Es hat u.a. folgende Feststellungen getroffen:
"Der 34-jährige Betroffene ist von Beruf Kühlerbauer und arbeitet nebenbei als Taxifahrer. Sein monatliches Einkommen beläuft sich insgesamt auf etwa 1800,- Euro netto. Er ist bislang verkehrsrechtlich nicht in Erscheinung getreten."
Den Rechtsfolgenausspruch hat das Amtsgericht wie folgt begründet:
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