Kein Kennzeichenmissbrauch durch Nichteinschalten der Fahrzeugbeleuchtung
AG Bielefeld, Urteil vom 30.10.2001 - Aktenzeichen 36 Ds 14 Js 569/01
DRsp Nr. 2003/16821
Kein Kennzeichenmissbrauch durch Nichteinschalten der Fahrzeugbeleuchtung
Der Tatbestand des Kennzeichenmissbrauchs wird durch das Nichteinschalten der Fahrzeugbeleuchtung, um das Ablesen des Kennzeichens nach Begehen einer Straftat zu verhindern, nicht erfüllt.