OLG Brandenburg - Urteil vom 05.02.2008
11 U 4/05
Normen:
BGB § 278 S. 1 ; BGB § 280 Abs. 1 ; BGB § 634 Nr. 4 (n.F.) ;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 26.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 505/02

Kein Schadensersatz für Fahrzeugbrand wegen fehlendem Nachweis unfachmännischer Nachrüstung eines Nebelscheinwerfers

OLG Brandenburg, Urteil vom 05.02.2008 - Aktenzeichen 11 U 4/05

DRsp Nr. 2008/5547

Kein Schadensersatz für Fahrzeugbrand wegen fehlendem Nachweis unfachmännischer Nachrüstung eines Nebelscheinwerfers

Ein Schadensersatzanspruch aus § 634 Nr. 4 BGB i.V.m. § 280 Abs. 1 BGB wegen eines Fahrzeugbrandes nach Einbau von Nebelscheinwerfern besteht nicht, wenn der Nachweis nicht gelingt, dass ein unfachmännischer Einbau Ursache der Brandentstehung war.

Normenkette:

BGB § 278 S. 1 ; BGB § 280 Abs. 1 ; BGB § 634 Nr. 4 (n.F.) ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Schadensersatz für ein durch Brand zerstörtes Wohnmobil in Anspruch. Das Wohnmobil D... (Aufbauten F...) wurde von der Klägerin am 26. Januar 2001 gekauft. Am 16. Januar 2002 ließ sie in der Firma des Beklagten von ihr selbst erworbene Nebelscheinwerfer der Marke Hella einbauen. Am 10. März 2002, nachdem die Nebelscheinwerfer erstmals längere Zeit angeschaltet waren, brannte das Fahrzeug ab.