Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.
Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Rechtsmittels.
I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 46 km/h zu einer Geldbuße von 160 Euro verurteilt und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Abweichend von dem Bußgeldbescheid des Kreises W. vom 3. Juli 2017 hat das Amtsgericht dem Betroffenen keine viermonatige Schonfrist gewährt.
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