OLG Thüringen - Beschluss vom 06.06.2001
1 Ss 126/01
Normen:
OWiG § 51 Abs. 3 ; StPO § 145 a Abs. 1 ;
Fundstellen:
DRsp IV(468)228a
VRS 101, 123

Keine isolierte Aberkennung der gesetzlichen Zustellungsvollmacht des Wahlverteidigers durch den Betroffenen

OLG Thüringen, Beschluss vom 06.06.2001 - Aktenzeichen 1 Ss 126/01

DRsp Nr. 2003/16567

Keine isolierte Aberkennung der gesetzlichen Zustellungsvollmacht des Wahlverteidigers durch den Betroffenen

»Die gesetzliche Zustellungsvollmacht des Wahlverteidigers kann nicht seitens des Betroffenen (Beschuldigten) unter Aufrechterhaltung der Verteidigervollmacht im Übrigen aberkannt werden.«

Normenkette:

OWiG § 51 Abs. 3 ; StPO § 145 a Abs. 1 ;
Fundstellen
DRsp IV(468)228a
VRS 101, 123