Keine Mängelhaftung wegen bloßer, aufgrund schlechter Presse aufgetretener Zweifel an der Fahrsicherheit
LG Hechingen, Urteil vom 29.08.2001 - Aktenzeichen 3 S 108/00
DRsp Nr. 2003/16728
Keine Mängelhaftung wegen bloßer, aufgrund "schlechter Presse" aufgetretener Zweifel an der Fahrsicherheit
»Die durch Medienberichterstattung in der Öffentlichkeit aufgetretenen Zweifel an der Fahrsicherheit eines Fahrzeugs bei hoher Geschwindigkeit begründen keinen Fehler des verkauften Pkw.«