Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts vom 10.05.2021 aufgehoben.
II.Das Verfahren wird eingestellt.
III.Die Kosten des Verfahrens und die dem Betroffenen erwachsenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.
I.
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