AG Kassel - Beschluss vom 02.07.2001
9413 Js-OWi 39137/00
Normen:
OWiG § 33 Abs. 2 Satz 1 ;
Fundstellen:
DRsp IV(468)237b
DAR 2002, 328

Keine Verjährungsunterbrechung durch Einstellungsverfügung ohne Unterschrift des Sachbearbeiters

AG Kassel, Beschluss vom 02.07.2001 - Aktenzeichen 9413 Js-OWi 39137/00

DRsp Nr. 2003/16877

Keine Verjährungsunterbrechung durch Einstellungsverfügung ohne Unterschrift des Sachbearbeiters

Die vorläufige Einstellung des Verfahrens bewirkt keine wirksame Unterbrechung der Verfolgungsverjährung, wenn die manuell angefertigte Einstellungsverfügung nur einen Stempelaufdruck ohne Unterschrift oder Namenszeichen des Sachbearbeiters aufweist.

Normenkette:

OWiG § 33 Abs. 2 Satz 1 ;
Fundstellen
DRsp IV(468)237b
DAR 2002, 328