Keine Verjährungsunterbrechung durch Einstellungsverfügung ohne Unterschrift des Sachbearbeiters
AG Kassel, Beschluss vom 02.07.2001 - Aktenzeichen 9413 Js-OWi 39137/00
DRsp Nr. 2003/16877
Keine Verjährungsunterbrechung durch Einstellungsverfügung ohne Unterschrift des Sachbearbeiters
Die vorläufige Einstellung des Verfahrens bewirkt keine wirksame Unterbrechung der Verfolgungsverjährung, wenn die manuell angefertigte Einstellungsverfügung nur einen Stempelaufdruck ohne Unterschrift oder Namenszeichen des Sachbearbeiters aufweist.