Keine Verjährungsunterbrechung durch Übersendung eines Anhörungsbogens nach Änderung des Verfahrensganges ohne Aktenvermerk
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.05.2001 - Aktenzeichen 1 Ss 80/01
DRsp Nr. 2003/16578
Keine Verjährungsunterbrechung durch Übersendung eines Anhörungsbogens nach Änderung des Verfahrensganges ohne Aktenvermerk
Die Übersendung eines Anhörungsbogens unterbricht die Verjährung nicht, wenn die Verwaltungsbehörde zunächst ein Kennzeichenverfahren gegen einen Unbekannten geführt hat, in dem dem Halter ein Zeugenfragebogen zugesandt wurde und ein Ermittlungsverfahren gegen ihn erst mit der Versendung des Anhörungsbogens beginnt; eine solche Individualentscheidung des Sachbearbeiters muss aktenkundig gemacht werden.