OLG Zweibrücken - Beschluss vom 04.05.2001
1 Ss 80/01
Normen:
OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DAR 2002, 89
DRsp IV(468)233a
NZV 2001, 483

Keine Verjährungsunterbrechung durch Übersendung eines Anhörungsbogens nach Änderung des Verfahrensganges ohne Aktenvermerk

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.05.2001 - Aktenzeichen 1 Ss 80/01

DRsp Nr. 2003/16578

Keine Verjährungsunterbrechung durch Übersendung eines Anhörungsbogens nach Änderung des Verfahrensganges ohne Aktenvermerk

Die Übersendung eines Anhörungsbogens unterbricht die Verjährung nicht, wenn die Verwaltungsbehörde zunächst ein Kennzeichenverfahren gegen einen Unbekannten geführt hat, in dem dem Halter ein Zeugenfragebogen zugesandt wurde und ein Ermittlungsverfahren gegen ihn erst mit der Versendung des Anhörungsbogens beginnt; eine solche Individualentscheidung des Sachbearbeiters muss aktenkundig gemacht werden.

Normenkette:

OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen
DAR 2002, 89
DRsp IV(468)233a
NZV 2001, 483