AG Stuttgart-Canstatt - Urteil vom 03.12.2001
8 OWi 75 Js 81 120/01
Normen:
OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 4 § 46 Abs. 1 ; StVG § 24 § 26 Abs. 3 ; StPO § 206 a Abs. 1 ;
Fundstellen:
DRsp IV(468)235a
NZV 2002, 330

Keine Verjährungsunterbrechung durch unzulässige Fahrer-Ermittlung

AG Stuttgart-Canstatt, Urteil vom 03.12.2001 - Aktenzeichen 8 OWi 75 Js 81 120/01

DRsp Nr. 2003/16933

Keine Verjährungsunterbrechung durch unzulässige Fahrer-Ermittlung

Die Ermittlungshandlung eines Beamten der Bußgeldbehörde, der ohne vorherige Ankündigung die Geschäftsräume einer GmbH aufsucht, um unter Ausnutzung eines Überraschungseffekts zwecks Fahreridentifizierung dort angetroffene Personen in Augenschein zu nehmen und mit den mitgeführten Beweisfotos zu vergleichen, hat keine verjährungsunterbrechende Wirkung.

Normenkette:

OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 4 § 46 Abs. 1 ; StVG § 24 § 26 Abs. 3 ; StPO § 206 a Abs. 1 ;
Fundstellen
DRsp IV(468)235a
NZV 2002, 330