Keine Verjährungsunterbrechung durch unzulässige Fahrer-Ermittlung
AG Stuttgart-Canstatt, Urteil vom 03.12.2001 - Aktenzeichen 8 OWi 75 Js 81 120/01
DRsp Nr. 2003/16933
Keine Verjährungsunterbrechung durch unzulässige Fahrer-Ermittlung
Die Ermittlungshandlung eines Beamten der Bußgeldbehörde, der ohne vorherige Ankündigung die Geschäftsräume einer GmbH aufsucht, um unter Ausnutzung eines Überraschungseffekts zwecks Fahreridentifizierung dort angetroffene Personen in Augenschein zu nehmen und mit den mitgeführten Beweisfotos zu vergleichen, hat keine verjährungsunterbrechende Wirkung.