LG Bielefeld, vom 09.07.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 94/02
Kfz-Haftpflichtversicherung: Zur Frage der Kündigung des Versicherungsvertrages wegen Verletzung einer Obliegenheit sowie zur Frage der Leistungsfreiheit des Versicherers
OLG Hamm, Urteil vom 29.01.2003 - Aktenzeichen 20 U 179/02
DRsp Nr. 2004/1005
Kfz-Haftpflichtversicherung: Zur Frage der Kündigung des Versicherungsvertrages wegen Verletzung einer Obliegenheit sowie zur Frage der Leistungsfreiheit des Versicherers
1. Kommt jemand mit seinem PKW im Zustand relativer Fahruntüchtigkei ( Blutalkoholkonzentration 0,65 Promille) von der Fahrbahn ab und verursacht er einen Verkehrsunfall, der durch die relative Fahruntüchtigkeit bedingt ist, so liegt darin die Verletzung einer Obliegenheit im Sinne des § 2c Abs. 1 Buchst. a der Allgemeinen Kraftverkehrsversicherungsbedingungen (AKB) , die eine Kündigung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer gem. § 6 Abs. 1VVG rechtfertigt.2. Zur Frage der Leistungsfreiheit des Versicherers gem. § 6 Abs. 2VVG.