FG Düsseldorf - Urteil vom 11.02.2003
8 K 7307/01 H (L)
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, 3 ; EStG § 8 Abs. 2 Satz 2 ; EStG § 42d ;
Fundstellen:
DB 2005, 1658
EFG 2005, 940

Kfz-Nutzung; Fahrtenbuch; 1%-Regelung; Firmen-PKW; Privatnutzung - Bei Fehlen eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs ist der geldwerte Vorteil nach der sog. 1 % Methode zu berechnen

FG Düsseldorf, Urteil vom 11.02.2003 - Aktenzeichen 8 K 7307/01 H (L)

DRsp Nr. 2005/8234

Kfz-Nutzung; Fahrtenbuch; 1%-Regelung; Firmen-PKW; Privatnutzung - Bei Fehlen eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs ist der geldwerte Vorteil nach der sog. 1 % Methode zu berechnen

1. Kann der Nachweis der nach Weisung des Arbeitgebers ausschließlichen geschäftlichen Nutzung eines an einen Arbeitnehmer überlassenen Firmen-PKW nicht durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt werden, so ist ein nach der 1%-Regelung zu bemessender geldwerter Vorteil für die Privatnutzung des Kfz der Lohnsteuer zu unterwerfen. 2. Ein Fahrtenbuch ist nicht ordnungsgemäß, wenn es mehrfach unrichtige oder unvollständige Eintragungen in Bezug auf Umwegstrecken und Fahrten zur Werkstatt oder Tankstelle enthält. Vergessene Eintragungen müssen unverzüglich korrigiert werden.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, 3 ; EStG § 8 Abs. 2 Satz 2 ; EStG § 42d ;

Tatbestand:

Streitig ist die Besteuerung der Privatnutzung eines Firmen-PKW durch einen Arbeitnehmer der Klägerin.