I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Halter eines LKW, den er für seinen Schaustellerbetrieb verwendet. Das Fahrzeug ist mit einem Kastenaufbau ausgestattet, der aus mehreren Wohncontainern besteht, die von den Mitarbeitern des Klägers während der jeweiligen Veranstaltung, die der Kläger beschickt, zum Wohnen genutzt werden.
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) hat gegen den Kläger für dessen Fahrzeug mit Bescheid vom 19. Juli 2000 eine Kraftfahrzeugsteuer von jährlich 3 500 DM festgesetzt. Mit einem am 22. März 2001 beim FA eingegangenen Schriftsatz hat der Kläger vorgetragen, gegen diesen Bescheid Einspruch eingelegt zu haben. Er begehre Steuerfreiheit für Schaustellerfahrzeuge gemäß §
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