Kfz-Werkstatt als Besitzmittlerin - nicht Besitzdienerin - des Auftraggebers
OLG Koblenz, Urteil vom 03.07.2003 - Aktenzeichen 5 U 28/02
DRsp Nr. 2004/14453
Kfz-Werkstatt als Besitzmittlerin - nicht Besitzdienerin - des Auftraggebers
Der Werkunternehmer, der ein Fahrzeug wartet oder repariert, vermittelt dem Besteller (Eigentümer) den Besitz, ist also Besitzer und kein Besitzdiener.