Autor: Felix Koehl |
Bei der Vorschrift handelt es sich um ein Dauerdelikt. Die Tat beginnt mit Fahrtantritt im berauschten Zustand und endet:
mit der Wiedererlangung eines erlaubten Zustands |
oder mit der endgültigen Beendigung der Fahrt |
(OLG Hamm, Beschl.v. 08.08.2008 - 2 Ss
Hinweis!Es handelt sich um eine neue Tat, wenn der alkoholisierte Fahrer eine durch Alkoholkontrolle unterbrochene Trunkenheitsfahrt mit neuem Tatentschluss fortsetzt (OLG Hamm, Beschl.v. 08.08.2008 - 2 Ss |
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