Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen "wegen 6 tateinheitlich und fahrlässig begangener Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz " zu einer Geldbuße von 437,50 € verurteilt. Die gegen dieses Urteil gerichtete Rechtsbeschwerde des Betroffenen hat mit der Sachrüge Erfolg.
II.
1. Schon die Feststellungen zum Schuldspruch weisen mehrere durchgreifende Rechtsfehler auf. Hierzu hat das Amtsgericht folgendes ausgeführt:
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