BayObLG - Beschluss vom 30.07.2002
1 ObOWi 15/02
Normen:
StVO § 22 Abs. 1 ; StVZO § 31 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BayObLGSt 2002, 110
NZV 2003, 540
TranspR 2004, 42
VRS 104, 62
VersR 2003, 746

Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen - Beachtung der VDI-Richtlinie - Berufung auf Weiterentwicklung von Wissenschaft und Technik

BayObLG, Beschluss vom 30.07.2002 - Aktenzeichen 1 ObOWi 15/02

DRsp Nr. 2002/13297

Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen - Beachtung der VDI-Richtlinie - Berufung auf Weiterentwicklung von Wissenschaft und Technik

»1. Die VDI-Richtlinie 2700 "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen" enthält allgemein anerkannte Regeln der Technik, denen im Rechtsverkehr die Bedeutung eines allgemeinen Maßstabs für richtiges technisches Handeln und im Prozess die Bedeutung eines "objektivierten Sachverständigengutachtens" zukommt.2. Ist eine der Gefahrenabwehr dienende VDI-Richtlinie aufgrund der Weiterentwicklung von Wissenschaft und Technik überholt, kann sich ein Betroffener, der sich nach der bisher geltenden VDI-Richtlinie gerichtet hat, nur dann entlasten, wenn ihm die Notwendigkeit einer von den Richtlinien abweichenden weitergehenden Sicherheitsmaßnahme nicht bekannt gewesen ist.