Leistungsfreiheit § 61 VVG in Fällen so genannter Rotlichtverstöße im Kfz-Straßenverkehr: Beweislast
OLG Koblenz, Urteil vom 17.10.2003 - Aktenzeichen 10 U 275/01
DRsp Nr. 2004/14456
Leistungsfreiheit § 61VVG in Fällen so genannter Rotlichtverstöße im Kfz-Straßenverkehr: Beweislast
Der - zur Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers führende - Vorwurf grober Fahrlässigkeit wegen eines so genannten Rotlichtverstoßes kann durch die Feststellung entkräftet sein, dass sich der Fahrzeugführer aufgrund eines Hupsignals irrtümlich in einer Eilsituation gesehen hat.