I. Der Kläger erwarb im März 2000 einen neuen Audi A 6, wobei als (im Brief eingetragener) Käufer der Inhaber einer Fahrschule, ein Herr L. auftrat, weil er einen höheren Rabatt erhielt. Der Kläger versicherte das Fahrzeug bei der Beklagten und fuhr Ende Juli/Anfang August 2000 mit einer Bekannten, die früher in Ungarn gelebt hatte, nach Budapest. Am 4.8.2000 besuchten beide das Bad eines größeren Hotels. In dieser Zeit wurde nach der Behauptung des Klägers der Wagen gestohlen. Er hat die Beklagte auf Ersatz von 64.124,55 DM nebst Zinsen in Anspruch genommen.
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