LG Bonn vom 12.02.1998
8 S 261/97
Normen:
StVG § 7, § 17 ; StVO § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1, § 15 ;
Fundstellen:
SP 1999, 81

LG Bonn - 12.02.1998 (8 S 261/97) - DRsp Nr. 1999/10071

LG Bonn, vom 12.02.1998 - Aktenzeichen 8 S 261/97

DRsp Nr. 1999/10071

1. Der Kraftfahrer muß nachts auf Autobahnen mit unbeleuchteten Hindernissen rechnen und sein Fahrverhalten so einrichten, daß er dem Hindernis ausweichen oder rechtzeitig abbremsen kann. 2. Auch wenn der Auffahrende den Anscheinsbeweis, er habe gegen das Sichtfahrgebot verstoßen oder zu spät reagiert, nicht entkräftet, kann sein Verschulden gegenüber dem grob fahrlässigen Verhalten des Unfallgegners - hier: Fahren trotz BAK von 2,09 Promille, Unfallstelle nicht abgesichert - zurücktreten.

Normenkette:

StVG § 7, § 17 ; StVO § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1, § 15 ;
Fundstellen
SP 1999, 81