LG Köln - Beschluß vom 29.08.1988 (105 Qs 615/88) - DRsp Nr. 1994/14944
LG Köln, Beschluß vom 29.08.1988 - Aktenzeichen 105 Qs 615/88
DRsp Nr. 1994/14944
Das Versetzen eines Fahrzeugs innerhalb einer Parklücke unter Alkoholeinfluß ist als minderschwerer Verstoß anzusehen, so daß zur Einwirkung auf den Fahrer auch ein Fahrverbot ausreichen kann.