LG Mannheim - 06.03.1998 (1 S 318/97) - DRsp Nr. 1998/18210
LG Mannheim, vom 06.03.1998 - Aktenzeichen 1 S 318/97
DRsp Nr. 1998/18210
1. Bei einem Verwaltungsrechtsstreit um die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, die dem Versicherungsnehmer wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen § 316StGB entzogen wurde, ist der erste für die Inanspruchnahme des Rechtsschutzes ursächliche Rechtsverstoß nicht die Ablehnungsentscheidung der Behörde, sondern die Trunkenheitsfahrt des Versicherungsnehmers.
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