Im Zeitraum von März 1987 bis zum 29. Juli 1987 tätigte die Angeklagte insgesamt 19 Rauschgiftgeschäfte, wobei sie jedes Mal aufgrund eines neu gefaßten Willensentschlusses handelte...
Unter nochmaliger Berücksichtigung aller für und gegen die Angeklagte sprechenden Umstände erachtet die Strafkammer eine Gesamtfreiheitentrafe von 3 Jahren 6 Monaten für schuldangemessen.
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