Linksabbiegen

Autor: Stephan Schröder

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Ein Pkw wollte links in ein Grundstück abbiegen. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit einem von hinten herankommenden Motorrad, welches den Pkw überholen wollte. - Nach dem ersten Anschein besteht eine Vermutung dafür, dass das Motorrad bereits zum Überholen angesetzt hatte, als der Pkw vor dem eigentlichen Abbiegen seiner zweiten Rückschaupflicht hätte nachkommen müssen (OLG Hamm, Urt. v. 16.01.1996 - 27 U 126/95, zfs 1996, 249).

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Ein Baggerführer wollte auf einer Bundesstraße nach links abbiegen, wobei die Sicht auf den weiteren Straßenverlauf verdeckt war; beim Abbiegen stieß er auf der Gegenfahrbahn mit einem entgegenkommenden Moped zusammen. - Es besteht Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Baggerführers (BGH, Urt. v. 20.09.1966 - VI ZR 258/64, VersR 1966, 1074). 

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Ereignet sich in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Linksabbiegen ein Zusammenstoß des Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden Fahrzeug, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der nach links abbiegende Kfz-Führer die ihm nach § 9 StVO obliegende Sorgfaltspflicht verletzt hat. Allerdings kann der Linksabbieger diesen gegen ihn sprechenden Beweis dadurch erschüttern, indem er darlegt und beweist, dass er sich beim Abbiegen pflichtgemäß verhalten hat (KG, Urt. v. 25.11.2002 - 12 U 110/01, VersR 2004, 254).

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